2 Ob 104/25w – Schadenersatzanspruch gem. § 1333 Abs 2 ABGB für den Berater in Versicherungsangelegenheiten
Da die Versicherungsvermittlung gem. § 137 Abs 1 Z 2 GewO 1994 unter anderem das Mitwirken bei der Verwaltung und Erfüllung von Versicherungsverträgen insbesondere im Schadenfall umfasst, steht dem gewerblich befugten Berater in Versicherungsangelegenheiten nach der zitierten Rechtsprechung des OGH ein eigenständiger materiellrechtlicher Schadenersatzanspruch gem. § 1333 Abs 2 ABGB für seine außergerichtlichen Beraterleistungen bei der Schadenregulierung zu.
