7 Ob 113/24d – Wann liegt ein Brand iSd Versicherungsbedingungen vor?
Der OGH hat kürzlich den versicherungsrechtlichen Begriff des „Brandes“ näher definiert. Ein Brand setzt daher ein Feuer voraus, wobei als solches jeder Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung (Flammen, Funken oder Glimmen) gilt. Weiteres Kriterium ist die selbstständige Ausbreitungsfähigkeit des Feuers, sodass ausreichende Energie für die Ausbreitung über den Ort der ersten Entstehung hinaus vorliegen muss. Es reicht daher angesichts der neuen Judikatur schon die Ausbreitungsfähigkeit, nicht jedoch, dass sich das Feuer bereits ausgedehnt hat.
