Wie streng haben Hundehalter auf ihre Tiere aufzupassen?

4 Ob 163/25m – der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Haftung einer Hundehalterin nach einem schweren Vorfall auf dem Gelände ihres Beherbergungsbetriebs bestätigt. Der Fall zeigt deutlich, welche Sorgfaltspflichten Hundehalter in Österreich treffen – insbesondere außerhalb eingezäunter Bereiche.

Sachverhalt: Angriff durch nicht angeleinten Hund

Die Klägerin führte den angeleinten Hund ihrer Tochter auf dem Parkplatz einer gemieteten Ferienwohnung aus. Zur selben Zeit lief der nicht angeleinte Hund der Beklagten um eine Hausecke und geriet kurzzeitig außer Sicht.

In diesem Moment stürmte der größere Hund auf den kleineren Hund zu, packte ihn im Genick und zerrte ihn weg. Die Klägerin hielt die Leine fest, wurde zu Boden gerissen und erlitt einen schweren Wirbelbruch mit dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Schadenersatz und Haftung für Folgeschäden

Die Vorinstanzen sprachen der 81-jährigen Klägerin rund 41.800 Euro Schadenersatz zu, darunter:

  • Schmerzengeld
  • Heilkosten
  • Pflegekosten

Zusätzlich wurde die Haftung für zukünftige Schäden festgestellt. Die außerordentliche Revision der Beklagten wurde vom OGH zurückgewiesen.

Hundehalter müssen erhöhte Sorgfalt walten lassen

Der OGH betonte, dass Tierhalter verpflichtet sind, die objektiv erforderliche Sorgfalt bei Verwahrung und Beaufsichtigung ihres Tieres einzuhalten. Entscheidend sind:

  • die Gefährlichkeit des Tieres
  • die konkreten Umstände des Einzelfalls
  • die Umgebungssituation

Auch ein bisher gutmütiger und gehorsamer Hund entbindet den Halter nicht von ausreichender Aufsichtspflicht.

Freilauf nur unter Kontrolle

Wer seinen Hund außerhalb eines eingezäunten Bereichs frei laufen lässt, muss ihn ständig in Hör- und Sichtweite halten, um jederzeit eingreifen zu können.

Da die Beklagte ihren Hund kurzzeitig aus den Augen verlor und somit keinen Einfluss mehr auf dessen Verhalten hatte, wurde eine Sorgfaltspflichtverletzung bejaht. Eine grobe Fehlbeurteilung der Vorinstanzen lag laut OGH nicht vor.

Zur Entscheidung im Volltext: RIS-Justiz

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